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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 85/07/0032 B 10. Mai 1985 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Servitutenrechtsablöse - Ein Bescheid, mit welchem ein unterinstanzlicher Bescheid gem § 66 Abs 2 AVG 1950 behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung sowie zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde erster Instanz verwiesen wurde, räumt weder einem Dritten eine Berechtigung ein noch ist er einem Vollzug zugänglich (vgl. auch Beschlüsse des VwGH vom 11.4.1978, Zl. 462/78, und vom 11.6.1979, Zl. 1524/79).
Schlagworte
VollzugAusübung der Berechtigung durch einen DrittenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1992060022.A01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.05.2012