RS Vwgh 1993/6/30 93/02/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6;

Rechtssatz

Hat sich der Beschuldigte aus eigenem Verschulden in eine Zwangslage gebracht, so kann ihm Notstand iSd § 6 VStG nicht zugute kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020066.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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