RS Vwgh 1993/7/1 93/09/0059

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/09/0067 E 13. Juli 1993

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2274/52 E 30. September 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Das Neuerungsverbot des § 41 Abs 1 VwGG kann nicht verhindern, auf Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften zu erkennen, wenn der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren keine Gelegenheit hatte, zu der von der Behörde vorgenommenen Sachverhaltsfeststellung Stellung zu

nehmen.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090059.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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