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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §7 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0321 2Stammrechtssatz
Der Beschuldigte ist zwar als Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet gewesen, sich mit den Bestimmungen über die Ausländerbeschäftigung vertraut zu machen, doch darf diese Forderung einem Nichtjuristen gegenüber nicht überspannt werden. Die nach den Verhältnissen des Beschuldigten erforderliche Sorgfalt hat nicht auch die Kenntnis des § 7 Abs 6 AuslBG und seiner Konsquenzen für die Wiederaufnahme eines kurzfristig unterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses (Hinweis E 23.4.1992, 92/09/0020) umfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090101.X03Im RIS seit
20.11.2000