RS VwGH Erkenntnis 1993/07/01 93/09/0059

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/09/0067 E 13. Juli 1993 Rechtssatz

Die Anwendung des nach § 4 Abs 6 AuslBG erschwerten Verfahrens für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung setzt voraus, daß entweder eine Kontingentüberschreitung oder eine Überschreitung der Landeshöchstzahl vorliegt und daß es an einer einhelligen Befürwortung durch den Vermittlungsausschuß fehlt.

Im RIS seit
27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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