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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §44 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0064 5Stammrechtssatz
Weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des § 44 BDG 1979 besteht ein Recht des Weisungsempfängers auf die Erteilung einer Weisung in schriftlicher Form. Maßgebend für den Eintritt der im § 44 Abs 3 BDG 1979 vorgesehenen Rechtsfolge, nämlich Aussetzung der Befolgungspflicht, ist,
1) daß es sich bei der erteilten Weisung nicht wegen Gefahr im Verzuge um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt oder
2) daß der Weisungsempfänger vor Befolgung der Weisung seine rechtlichen Bedenken dem Vorgesetzten mitteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090171.X04Im RIS seit
20.11.2000