RS Vwgh 1993/7/1 93/09/0051

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z12;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 2

Stammrechtssatz

Der Versagungsgrund des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung - trotz Ablehnung eines Antrages oder ohne einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung eingebracht zu haben - wiederholt Ausländer beschäftigt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090051.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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