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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §92;Rechtssatz
Der VwGH ist der Meinung, daß sowohl die Schaffung der Voraussetzungen für die Qualifikation als Erzeugungsbetrieb im Sinne des § 16 MinStG 1981 (vgl darüberhinaus auch den im Beschwerdefall noch nicht anzuwendenden § 16a MinStrG 1981 in der Fassung BGBl Nr 1991/695) als auch jener für die Erlangung einer Freilagerbewilligung nach § 20 Abs 1 legcit einen so erheblichen wirtschaftlichen und organisatorischen, im Fall des Nichterreichens des Prozeßzieles frustrierten Aufwand sowie eine solche zeitliche Dauer beanspruchen, daß von einem zumutbaren Rechtsweg, der die Erlassung eines Feststellungsbescheides als eines notwendigen, subsidiären Mittels der Rechtsverteidigung ausschlösse, nicht gesprochen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990170116.X06Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015