Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs5;Beachte
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung):95/10/0032 B 6. Mai 1996 RS 5 (RIS: abwh)Rechtssatz
Bei dem von der Beschwerdeführerin beantragten Kostenzuspruch hätte das Land Salzburg als Rechtsträger der belangten Behörde dem Land Salzburg als Rechtsträger der Beschwerdeführerin Kostenersatz zu leisten. Aus diesem Grund war das Kostenersatzbegehren abzuweisen (vgl. z.B. den Beschluß vom 19. Oktober 1992, Zl. 89/10/0183)
Schlagworte
Rechtsträger der belangten Behörde Verschiedene RechtsträgerRechtsträger der belangten Behörde Gebietskörperschaft als Beschwerdeführer Behörde gegen BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100447.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012