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L10105 Stadtrecht SalzburgNorm
BebauungsgrundlagenGNov Slbg 1991 Art2 §4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufhebung eines Gemeinderatsbeschlusses -
Die Beschwerde der Landeshauptstadt Slbg richtet sich gegen einen in Ausübung des Aufsichtsrechtes ergangenen Bescheid der Slbg LReg, mit welchem ein Beschluß des Gemeinderates der Landeshauptstadt über einen Bescheidentwurf, mit dem iSd Art II § 4 Abs 1 G vom 20.3.1991, LGBl 34/1991, festgestellt wurde, daß näher bezeichnete Bestandobjekte für das charakteristische Gepräge des Stadtbildes und des Stadtgefüges nicht von Bedeutung seien, wegen Gesetzwidrigkeit iSd § 77 Abs 2 lit c Slbg Stadtrechtes aufgehoben wurde. Auch kassatorische Bescheide der Aufsichtsbehörde können unter bestimmten Voraussetzungen iSd § 30 Abs 2 VwGG vollzugstauglich sein (Hinweis B 8.4.1991, AW 90/06/0068).
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993060026.A01Im RIS seit
14.11.2001