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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidRechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; kein Recht eines Strafgefangenen (Untergebrachten), in einer bestimmten Anstalt angehalten zu werden; bloße Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz, daß die Unterbringung des Bf. in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher abgelehnt wurde - kein tauglicher Beschwerdegegenstand; Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Strafvollzug, Strafanstalt, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B696.1986Dokumentnummer
JFR_10138799_86B00696_01