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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Wurde gegen ein und denselben Bescheid sowohl Beschwerde beim VwGH als auch beim VfGH eingebracht, dann ist die vom VfGH gem. Art 144 Abs. 3 B-VG dem VwGH abgetretene Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung infolge Konsumation des Beschwerderechtes zurückzuweisen (Hinweis B vom 13. November 1985, 85/01/0269 mit der dort angeführten Vorjudikatur).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010424.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015