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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;Rechtssatz
Daß der Filialinspektor und der Gebietsleiter "über den Zustand der Regale vor den Fenstern und den vom Betriebsanlagengenehmigungsbescheid geforderten Zustand" informiert sind, enthebt den verantwortlichen Beauftragten nicht seiner Verpflichtung, im Rahmen der ihm zugewiesenen Anordnungsbefugnis auf geeignete Weise selbst für die Einhaltung der in Rede stehenden Auflage des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides zu sorgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180035.X03Im RIS seit
11.07.2001