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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §20 Abs1 litb;Rechtssatz
Handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber ins Treffen geführten, behauptetermaßen die Mehrarbeit bedingenden Ereignissen um regelmäßig wiederkehrende Umstände, so vermögen diese eine Heranziehung des Ausnahmetatbestandes des § 20 Abs 1 lit b AZG nicht zu rechtfertigen (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0245; E 30.9.1991, 91/19/0136).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180025.X04Im RIS seit
23.03.2001