RS Vwgh 1993/7/8 93/01/0516

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/01/0455 1

Stammrechtssatz

Die in § 4 AsylG 1991 vorgesehene Ausdehnung der Gewährung von Asyl an eheliche und außereheliche Kinder und den Ehegatten setzt schon allein nach ihrem Wortlaut voraus, daß einem Elternteil bzw Ehegatten bereits Asyl gewährt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010516.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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