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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 2Stammrechtssatz
Bietet die Partei trotz einer behördlichen Aufforderung kein Beweismittel dafür an, daß von ihrer Abwesenheit von der Abgabestelle am Tag der Hinterlegung der Strafverfügung auszugehen gewesen sei, so besteht keine Verpflichtung der Behörde zu weitern diesbezüglichen Ermittlungen (Hinweis E 28.2.1986, 85/18/0357).
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010328.X01Im RIS seit
11.07.2001