RS Vfgh 1986/12/3 V22/86

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Veröffentlicht am 03.12.1986
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

Krnt BauO 1969 §6 ff
B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag

Rechtssatz

B-VG Art139 Abs1; Individualantrag auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gd. Weißenstein, mit dem ua. eine Parzelle der Bf. von "Grünland-Steinbruch" in "Grünland-Forstwirtschaft" umgewidmet wurde; Möglichkeit eines förmlichen Antrages auf Erteilung einer Baubewilligung nach §6 Abs1 Ktn. BauO - für das nach der Ktn. BauO vorgesehene Vorprüfungsverfahren sind (kostspielige) Planunterlagen nicht erforderlich; notwendige Beibringung eines Beleges über das Eigentum und einer skizzenhaften zeichnerischen Darstellung des Vorhabens zumutbar; Mangel der Antragslegitimation

Entscheidungstexte

  • V 22/86
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 03.12.1986 V 22/86

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Flächenwidmungsplan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:V22.1986

Dokumentnummer

JFR_10138797_86V00022_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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