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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Zustimmung des Beschuldigten zur Blutabnahme erübrigte sich hier näher darauf einzugehen, ob unfallskausale erhebliche Verletzungen anderer Unfallbeteiligter vorlagen (Hinweis E 19.12.1990, 90/03/0223).
Schlagworte
Verfahrensrecht BeweismittelFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung BlutabnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030043.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011