RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z14;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0186 E 15. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Als Schriftsteller iSd § 6 Z 14 UStG 1972 gilt grunsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt; dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete Darstellung auszeichnet.

Schlagworte

WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130098.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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