RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0231

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen sind typische Haushaltsaufwendungen. Ihr Abzug bei der Ermittlung des Einkommens kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht. Wird allerdings ein Raum der Wohnung ausschließlich für Erwerbszwecke verwendet, so sind die auf diesen Raum entfallenden Kosten Betriebsausgaben (Hinweis E 29.9.1981, 81/14/0003 - 0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten