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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Rechtssatz
Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen sind typische Haushaltsaufwendungen. Ihr Abzug bei der Ermittlung des Einkommens kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht. Wird allerdings ein Raum der Wohnung ausschließlich für Erwerbszwecke verwendet, so sind die auf diesen Raum entfallenden Kosten Betriebsausgaben (Hinweis E 29.9.1981, 81/14/0003 - 0005).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010