RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;

Beachte

WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller

Rechtssatz

§ 38 Abs 4 EStG 1972 enthält eine erschöpfende Umschreibung des Begriffes der "Nebeneinkünfte" (Hinweis E VS 1.10.1985, 84/14/0006, VwSlg 6034 F/1985). Die Auslegung dieses Begriffes anhand außerhalb des Steuerrechtes gelegener Rechtsgebiete (gegenständlich der WTBO) kommt daher nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130098.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten