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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Rechtssatz
Verkauft ein Steuerpflichtiger die von ihm geschaffenen Bildwerke nicht bzw unternimmt er auch keine diesbezüglichen Versuche, kann davon ausgegangen werden, daß er nicht den (abgabenrechtlich relevanten) Beruf eines (Landschafts-)Malers ausübt, sodaß die Kosten einer Auslandsreise, während der er entsprechend seinen Fähigkeiten tatsächlich Bildwerke geschaffen hat, von vornherein nicht durch einen Betrieb (Beruf) iSd § 4 Abs 4 EStG 1972 veranlaßt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010