RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0231

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Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Verkauft ein Steuerpflichtiger die von ihm geschaffenen Bildwerke nicht bzw unternimmt er auch keine diesbezüglichen Versuche, kann davon ausgegangen werden, daß er nicht den (abgabenrechtlich relevanten) Beruf eines (Landschafts-)Malers ausübt, sodaß die Kosten einer Auslandsreise, während der er entsprechend seinen Fähigkeiten tatsächlich Bildwerke geschaffen hat, von vornherein nicht durch einen Betrieb (Beruf) iSd § 4 Abs 4 EStG 1972 veranlaßt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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