RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0098

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Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §38 Abs4;

Beachte

WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller

Rechtssatz

Auch WIFI-Vortragenden, die ein erhöhtes Stundenhonorar für eigenständig abgefaßte, unterrichtsbegleitende Arbeitsunterlagen erhalten, steht die Tarifbegünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130098.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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