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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wird eine Wohnung nur zum geringeren Teil betrieblich genutzt, so wird in der Regel davon auszugehen sein, daß Vorräume nicht überwiegend betrieblich genutzt werden (Hinweis E 30.11.1962, 1268/61).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010