RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0231

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Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Wird eine Wohnung nur zum geringeren Teil betrieblich genutzt, so wird in der Regel davon auszugehen sein, daß Vorräume nicht überwiegend betrieblich genutzt werden (Hinweis E 30.11.1962, 1268/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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