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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0217 E 17. Februar 1988 RS 2Stammrechtssatz
Werden schriftliche Unterlagen FÜR eine Vortragstätigkeit verfaßt, so liegt primär nicht eine schriftstellerische Tätigkeit vor, sondern steht die Vortragstätigkeit im Vordergrund der erbrachten Leistung, für die die Erstellung der Skripten eine zwar wichtige, jedoch nur unterstützende Tätigkeit darstellt.
Schlagworte
WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar SchriftstellerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130098.X03Im RIS seit
20.11.2000