Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Qualifikation einer Tätigkeit als wissenschaftlich steht die innerbetriebliche Umsetzung der Ergebnisse nicht entgegen, weil die von den Auftraggebern verfolgten Motive und weiteren Zielsetzungen für die Beurteilung der Wissenschaftlichkeit keine Relevanz besitzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130002.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009