RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0231

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Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;
BAO §177;

Rechtssatz

Die Beweiskraft eines Sachverständigengutachtens kann insbesondere durch den Nachweis erschüttert werden, daß es mit den Denkgesetzen oder den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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