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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Beweiskraft eines Sachverständigengutachtens kann insbesondere durch den Nachweis erschüttert werden, daß es mit den Denkgesetzen oder den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch steht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130231.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010