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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 93/04/0036Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufforderung nach § 360 Abs 1 GewO 1973 - Eine nach § 360 Abs 1 GewO 1973 ergangene Verfahrensanordnung ist ihrem Wesen nach als nicht weiter sanktionierte Aufforderung zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes einem Vollzug nicht zugänglich.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040034.A01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011