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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 litb idF 1988/685;Rechtssatz
Gegen die behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht des VwGH räumt das Gesetz eine Beschwerde nicht ein, weshalb eine solche mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180291.X01Im RIS seit
20.11.2000