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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Eintragung der Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG in den Führerschein kommt Bescheidcharakter zu. Bekämpft der Besitzer einer befristeten Lenkerberechtigung im Anschluß an die Wiedererteilung diese Befristung nicht, so kommt der Eintragung in den Führerschein infolge ihres Bescheidcharakters die Wirkung eines rechtkräftigen Abspruches zu (Hinweis E 23.11.1978, Z 10/78 und E 8.5.1981, Z 1765/80).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110054.X01Im RIS seit
11.07.2001