RS Vwgh 1993/8/3 93/11/0054

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Veröffentlicht am 03.08.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §56;
KFG 1967 §73 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Eintragung der Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG in den Führerschein kommt Bescheidcharakter zu. Bekämpft der Besitzer einer befristeten Lenkerberechtigung im Anschluß an die Wiedererteilung diese Befristung nicht, so kommt der Eintragung in den Führerschein infolge ihres Bescheidcharakters die Wirkung eines rechtkräftigen Abspruches zu (Hinweis E 23.11.1978, Z 10/78 und E 8.5.1981, Z 1765/80).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110054.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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