RS Vwgh 1993/8/5 91/14/0127

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Veröffentlicht am 05.08.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0074 E 22. Jänner 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Bescheidbehebung nach § 299 Abs 1 lit c BAO ist maßgeblich, ob bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden KÖNNEN und nicht, ob ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden MÜSSEN.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140127.X05

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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