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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/14/0044 3 (Es handelt sich um einen Komplex von Regel-Ausnahmen-Gegenausnahmen).Stammrechtssatz
Die Worte "Vermutung" und "Widerlegung" in der LiebhabereiV sind "untechnisch" zu verstehen, nicht als Beweislastverteilung. Die amtswegige Ermittlungspflicht hat für die mit diesen Ausdrücken umschriebenen Tatbestände Geltung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140036.X03Im RIS seit
20.11.2000