RS Vwgh 1993/8/5 93/14/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.1993
beobachten
merken

Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §89;

Rechtssatz

Tritt eine GmbH in das Stadium der Liquidation, werden die Geschäftsführer zu Liquidatoren, wenn nicht durch den Gesellschaftsvertrag oder einen Gesellschafterbeschluß andere Personen bestellt wurden. Rechte und Pflichten der Liquidatoren entsprechen jenen der Geschäftsführer. Die Pflichten eines Geschäftsführers gemäß § 9 und § 80 BAO dauern daher auch nach Verwirklichung des Auflösungstatbestandes selbst dann fort, wenn ein Fortsetzungsbeschluß von den Gesellschaftern nicht gefaßt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140074.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten