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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0128Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/14/0093 E 29. Oktober 1985 RS 1Stammrechtssatz
Bei Anwendung des § 299 Abs 1 lit c und § 299 Abs 2 BAO sind von der Oberbehörde die Bescheide der Unterbehörde nach dem Stande der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erlassung zu überprüfen (Hinweis E VS des VwGH 25.3.1981, 747/79, VwSlg 5567 F/1981). Es kommt daher für die Beurteilung der Frage, ob das Finanzamt seine Ermittlungspflichten gemäß § 115 Abs 1 BAO verletzt hat, darauf an, welcher Sachverhalt sich dem Finanzamt im Zeitpunkt der Erlassung seiner Bescheide auf Grund der abgegebenen Erklärungen und der ihnen beigeschlossenen Unterlagen dargeboten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140127.X04Im RIS seit
03.04.2001