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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Da die Absichten einer Person innere Vorgänge betreffen, auf die aus äußeren Umständen zu schließen ist, darf sich die Abgabenbehörde sehr wohl auf die Mitwirkung des Abgabepflichtigen im Verfahren verlassen, um dessen Absichten zu ergründen.
Schlagworte
Beweismittel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140110.X04Im RIS seit
20.11.2000