RS Vwgh 1993/8/5 93/14/0106

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Veröffentlicht am 05.08.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §24 Abs1 lite;
BewG 1955 §3;

Rechtssatz

Da für die Ermittlung der Höhe des Einheitswertes des Betriebsvermögens ausschließlich bewertungsrechtliche Vorschriften maßgebend sind, ist es nicht zulässig, den Kommanditisten die negativen Einheitswertanteile insoweit zuzurechnen, als diese durch Bewertungsdifferenzen zwischen dem (niedrigeren) steuerlichen Einheitswert der Liegenschaft und dem (höheren) Bilanzwert der Liegenschaft entstanden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140106.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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