RS Vwgh 1993/8/5 93/14/0110

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Veröffentlicht am 05.08.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BAO §115;
BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42;

Rechtssatz

Für das Schicksal einer Beschwerde ist es lediglich ausschlaggebend, ob die belangte Behörde den geschilderten Sachverhalt auf Grund der Ergebnisse ihres Ermittlungsverfahrens feststellen durfte, sie also die Ermittlungsergebnisse nicht auf relevant gesetzwidrige Weise gewonnen hat und sie die Ermittlungsergebnisse in dem ihr durch § 167 Abs 2 BAO vorgegebenen, für den VwGH nicht nachprüfbaren Rahmen, gewürdigt hat.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140110.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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