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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
EStG 1972; Besteuerung des nominellen Wertzuwachses aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung - keine Substanzbesteuerung der Art, die den Wesensgehalt des Eigentumsrechtes oder das Sachlichkeitsgebot verletzen würde; bei den vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten durch die Regelung des §27 Abs2 Z1 kein Überschreiten der Grenzen rechtspolitischer Gestaltungsfreiheit; keine Bedenken gegen §27 Abs2 Z1; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte und keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm durch Besteuerung von Wertsicherungsbeträgen gemäß §27 Abs2 Z1
Schlagworte
Einkommensteuer, Einkunftsarten Kapitalvermögen (Einkommensteuer), Zivilrecht, Darlehensvertrag, Wertsicherungsklausel, Gestaltungsspielraum rechtpolitischer (des Gesetzgebers)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B228.1986Dokumentnummer
JFR_10138794_86B00228_01