RS Vwgh 1993/8/6 89/10/0119

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Veröffentlicht am 06.08.1993
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Naturschutz Landschaftsschutz Umweltschutz
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
AVG §8
NatSchG OÖ 1982 §10 Abs1
NatSchG OÖ 1982 §4 Abs1 Z2 lith

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
89/10/0216

Rechtssatz

Das OÖ NatSchG 1982 kennt keine ausdrückliche Regelung über den Parteiwechsel im Bewilligungsverfahren nach § 10 legcit. Es handelt sich hier um ein projektbezogenes und standortbezogenes Genehmigungsverfahren, für das die Annahme der sogenannten dinglichen Wirkung betriebsbezogener und anlagenbezogener Verwaltungsrechtsverhältnisse geboten erscheint. Dies schließt die Zulässigkeit eines erklärten Parteiwechsels auch während des Verwaltungsverfahrens mit ein.

Schlagworte

dinglicher Bescheid Parteiwechsel Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989100119.X01

Im RIS seit

10.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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