Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Eine Beratung auf dem Gebiet der externen und internen Öffentlichkeitsarbeit stellt auch dann keine selbständige Arbeit iSd § 22 EStG 1972 dar, wenn einzelne Tätigkeiten für sich allein betrachtet als solche eines Journalisten oder eines Schriftstellers angesehen werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130201.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015