RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0201

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Beratung auf dem Gebiet der externen und internen Öffentlichkeitsarbeit stellt auch dann keine selbständige Arbeit iSd § 22 EStG 1972 dar, wenn einzelne Tätigkeiten für sich allein betrachtet als solche eines Journalisten oder eines Schriftstellers angesehen werden könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130201.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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