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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASchG 1972 §31;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes -
Der Umstand allein, daß die Geldstrafe möglicherweise im Ergebnis zu Unrecht eingehoben wird, vermag für sich allein einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Bf nicht zu begründen, weil gegebenenfalls der Geldbetrag an den Bf zurückzuzahlen sein wird.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993020035.A01Im RIS seit
01.06.2001