RS Vwgh 1993/8/11 AW 93/02/0035

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes -

Der Umstand allein, daß die Geldstrafe möglicherweise im Ergebnis zu Unrecht eingehoben wird, vermag für sich allein einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Bf nicht zu begründen, weil gegebenenfalls der Geldbetrag an den Bf zurückzuzahlen sein wird.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993020035.A01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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