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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23;Rechtssatz
Die Art der vom Auftragnehmer gegenüber dem Geschäftsherrn erbrachten Leistung stellt grundsätzlich kein entscheidendes Abgrenzungsmerkmal zwischen Arbeitnehmer und (gewerblichem) Unternehmer dar (gegenständlich Versicherungsvertreter).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130022.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.01.2010