RS Vwgh 1993/8/11 92/13/0022

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23;
EStG 1972 §25;
EStG 1972 §47 Abs3;

Rechtssatz

Die Art der vom Auftragnehmer gegenüber dem Geschäftsherrn erbrachten Leistung stellt grundsätzlich kein entscheidendes Abgrenzungsmerkmal zwischen Arbeitnehmer und (gewerblichem) Unternehmer dar (gegenständlich Versicherungsvertreter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130022.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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