RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0005

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z5;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt nicht der eine Rückzahlung des Nominalbetrages des angelegten Kapitals darstellende Zufluß; die Rückzahlung von bereits versteuertem oder überhaupt nicht steuerpflichtigem und zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen verwendetem Vermögen ist einer (neuerlichen) Einkommensbesteuerung entzogen (Hinweis E 24.1.1984, 83/14/0130, E 19.2.1991, 87/14/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130005.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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