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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z5;Rechtssatz
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt nicht der eine Rückzahlung des Nominalbetrages des angelegten Kapitals darstellende Zufluß; die Rückzahlung von bereits versteuertem oder überhaupt nicht steuerpflichtigem und zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen verwendetem Vermögen ist einer (neuerlichen) Einkommensbesteuerung entzogen (Hinweis E 24.1.1984, 83/14/0130, E 19.2.1991, 87/14/0136).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130005.X01Im RIS seit
20.11.2000