RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0201

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;

Rechtssatz

Von einer "ähnlichen freiberuflichen Tätigkeit" kann nur gesprochen werden, wenn es sich dabei um eine Tätigkeit handelt, die einer bestimmten der im § 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972 aufgezählten Tätigkeit unmittelbar ähnlich ist, wobei der Gesetzgeber bei der Beurteilung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einer der von ihm aufgezählten Tätigkeiten strenge Maßstäbe angewendet wissen wollte (Hinweis E 19.10.1981, 3057/79; hier:

organisatorische Tätigkeit für den Fachverband der chemischen Industrie ist gewerbliche).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130201.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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