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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;Rechtssatz
Von einer "ähnlichen freiberuflichen Tätigkeit" kann nur gesprochen werden, wenn es sich dabei um eine Tätigkeit handelt, die einer bestimmten der im § 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972 aufgezählten Tätigkeit unmittelbar ähnlich ist, wobei der Gesetzgeber bei der Beurteilung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit einer der von ihm aufgezählten Tätigkeiten strenge Maßstäbe angewendet wissen wollte (Hinweis E 19.10.1981, 3057/79; hier:
organisatorische Tätigkeit für den Fachverband der chemischen Industrie ist gewerbliche).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130201.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015