RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0159

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z3;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Durch die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 bezweckt der Gesetzgeber eine Klarstellung, allenfalls auch eine Einschränkung der Bestimmung des § 4 Abs 4 EStG 1972 über die betriebliche Veranlassung von Aufwendungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130159.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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