RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0005

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Hat es der Abgabepflichtige als Minderheitsgesellschafter nicht in der Hand, gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zu initiieren, deren Sinn und Folge die Substituierung von Ausschüttungsbeschlüssen durch Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung sein könnte, kommt die Beurteilung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses als Gestaltungsmißbrauch von vornherein nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130005.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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