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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/14/0129 E 6. Juli 1982 VwSlg 5701 F/1982 RS 2Stammrechtssatz
Von einer freiberuflichen unterrichtenden Tätigkeit kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige eigenverantwortlich eine eigene Lehrtätigkeit ausübt. Dieser Voraussetzung wird dann nicht mehr entsprochen, wenn die eigene Lehrtätigkeit nur einen kleinen Bruchteil der insgesamt an der Schule entfalteten Tätigkeit umfaßt und demnach nicht mehr die eigene Leistung des Freiberuflers, sondern die Bereitstellung von anderen (Lehrkräften) Kräften in den Vordergrund tritt (Hinweis E 30.9.1975, 267/74, VwSlg 4894 F/1975).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130201.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015