RS Vwgh 1993/8/11 91/13/0150

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Veröffentlicht am 11.08.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z4;
EStG 1972 §18 Abs1 Z2;
EStG 1972 §2 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Erfährt das Einkommen als Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer trotz unrichtiger rechtlicher Beurteilung seitens der Abgabenbehörde keine Änderung, wird der Abgabepflichtige dadurch in keinem subjektiven Recht verletzt (hier: Pensionsbeiträge wurden zu Unrecht in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben statt richtig als Werbungskosten behandelt).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130150.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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