Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z4;Rechtssatz
Erfährt das Einkommen als Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer trotz unrichtiger rechtlicher Beurteilung seitens der Abgabenbehörde keine Änderung, wird der Abgabepflichtige dadurch in keinem subjektiven Recht verletzt (hier: Pensionsbeiträge wurden zu Unrecht in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben statt richtig als Werbungskosten behandelt).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130150.X05Im RIS seit
20.11.2000