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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Frage, ob die mitbeteiligte Gemeinde den Abbruch des Bauwerkes, für welches der Bf um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem § 19 Abs 3 ROG Slbg 1977 ansuchte, zu Recht oder zu Unrecht verfügt hat, ist für die Frage, welche Unterlagen einem Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem § 19 Abs 3 ROG Slbg 1977 bei sonstiger Zurückweisung des Antrages beizuschließen sind, ohne Bedeutung.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060097.X01Im RIS seit
03.05.2001