RS Vwgh 1993/8/19 93/06/0097

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Veröffentlicht am 19.08.1993
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
BauRallg;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;

Rechtssatz

Die Frage, ob die mitbeteiligte Gemeinde den Abbruch des Bauwerkes, für welches der Bf um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem § 19 Abs 3 ROG Slbg 1977 ansuchte, zu Recht oder zu Unrecht verfügt hat, ist für die Frage, welche Unterlagen einem Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem § 19 Abs 3 ROG Slbg 1977 bei sonstiger Zurückweisung des Antrages beizuschließen sind, ohne Bedeutung.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060097.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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