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L82000 BauordnungNorm
AVG §59 Abs2;Rechtssatz
Es muß entweder im Titelbescheid oder spätestens in der Androhung nach § 5 Abs 2 VVG bei sonstiger Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsakte eine Leistungsfrist (hier in Ansehung eines Auftrages zur Beseitigung eines Baugebrechens) gesetzt werden (Hinweis E 17.12.1984, 84/11/0129, 0184).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060078.X03Im RIS seit
03.05.2001